Auf dem Stonerock Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Was du beachten musst, wenn du zu uns kommen willst, haben wir hier übersichtlich aufgelistet:

Alter von 0 bis einschließlich 12 Jahre
Zutritt zum Festivalgelände nur mit Personensorgeberechtigtem

Alter von 13 bis einschließlich 15 Jahre
Zutritt zum Festivalgelände nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem

Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Ab 24:00 Uhr: Zutritt zum Festivalgelände: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen!

 



Wer ist ein Personensorgeberechtigter?

Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Per­son nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

Und wer ist ein Erziehungsbeauftragter?
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veran­staltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Per­son Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrie­ben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, droht ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung über­tragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernom­men wird. Ihr könnt Euch die Vereinbarung hier unten downloaden!

Wie sieht das dann mit Alkohol aus?
Auch das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken beinhaltet, bleibt bestehen.

 


 

Die Erziehungsbeauftragung kannst du hier herunterladen.

Bei weiteren Fragen meldet euch einfach unter info@stonerockfestival.de