1. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz. Jugendliche unter 16 Jahre kommen nur mit Aufsichtsperson oder Vollmacht eines Erziehungsberechtigten in die Veranstaltung. Jugendliche von 16 und 17 Jahren können ohne Aufsichtsperson oder Vollmacht bis 24 Uhr auf dem Gelände bleiben und müssen es dann verlassen! Hier könnt Ihr Euch eine Erziehungsbeauftragung runterladen. Es gelten ausdrücklich die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes!
  2. Bei diesem Musikfestival kann es aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden kommen.
  3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, gesundheitsgefährdenden Stoffe jeder Art, Hunden sowie anderen Tieren jeder Art, Plastikflaschen, NS-Gegenständen & Kleidung sowie professionellen Aufzeichnungsgeräten für Ton-, Bild– und Videoaufnahmen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von dem Veranstaltungsgelände und dem dazugehörigen Parkplatz.
  4. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Durchsuchungen durchzuführen. Bei dem Verdacht des Beisichführens verbotener Gegenstände (vgl. Ziffer 3) ist das Sicherheitspersonal berechtigt, Taschenkontrollen und Durchsuchungen der Besucher selbst und ggf. Leibesvisitationen durchzuführen. Das Sicherheitspersonal kann den Eintritt verweigern, wenn ein Besucher die Durchführung von Durchsuchungen etc. verweigert.
  5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, vorbehalten.
  6. Für das Parken gelten die gesetzlichen Bestimmungen der StVO. Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte. Das Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr.
  7. Auch nach dem Eintritt ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals jederzeit Folge zu leisten. Weigerungen können zum Platzverweis führen. Wir bitten um Beachtung sämtlicher Hinweisschilder.
  8. Das Mitbringen und Nutzen von Fotokameras (auch digital) ist ausdrücklich erlaubt, soweit es sich nicht um professionelle Aufzeichnungsgeräte (oder Spiegelreflexkameras) mit hochauflösenden Zoomobjektiven handelt. Ton- und Filmaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind ausdrücklich untersagt, es sei denn eine solche Aufnahme wurde vor Beginn der Veranstaltung schriftlich durch die Veranstalter genehmigt. Für eine Genehmigung bitte Kontakt aufnehmen mit über info@stonerockfestival.de. Widerrechtlich angefertigte Aufnahmen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
  9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Für über das CTS EVENTIM Ticket-System gekaufte Tickets gelten außerdem die AGB der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA. (www.eventim.de/tickets.html?affiliate=EVE&doc=info/terms)
  10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
  11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Macht der Veranstalter von diesem Recht Gebrauch, so kann der Karteninhaber die Rückerstattung des gezahlten Preises bis zur Höhe des Nennwertes der Eintrittskarte verlangen.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
  13. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes, oder verloren gegangenes Eigentum sowie für Beschädigungen oder den Verlust von Eigentum durch Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse.
  14. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder Erfüllungsgehilfen beruht, bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für sonstige Schäden die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der genannten Personen beruhen. Für sonstige Schäden, insbesondere Sach- und Vermögensschäden, die auf der Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die auf der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit beruhen.
  15. Um den Schwarzmarkthandel mit Eintrittskarten zu unterbinden, bitten wir euch, Karten nur an den offiziellen Vorverkaufsstellen zu kaufen.
  16. Sollte ein Besucher andere anwesende Personen bedrohen oder Gewalt gegen diese anwenden, der Betroffene unverzüglich des Platzes verwiesen. Gleiches gilt bei Beschädigung der Einzäunung oder sonstigen Anlagen des Veranstalters oder der Ordnungs-Institutionen. Jedes ggf. strafbare Verhalten wird zur Anzeige gebracht.
  17. Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  18. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erklärt sich jeder Besucher damit der Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden, welches von Presse und Veranstaltern auf dem Festivalgelände aufgenommen wird. Dies gilt auch für Bild- und Tonaufnahmen, auf denen der einzelne Besucher einzeln identifiziert werden kann.
  19. Für den Campingplatz gelten die Campingplatz-Regeln, die unter www.stonerockfestival.de/campingplatz-regeln zu finden sind.

Stand: 12.07.2015