Festival-Ordnung

  1. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz. Jugendliche unter 16 Jahre kommen nur mit Aufsichtsperson oder Vollmacht eines Erziehungsberechtigten in die Veranstaltung. Jugendliche von 16 und 17 Jahren können ohne Aufsichtsperson oder Vollmacht bis 24 Uhr auf dem Gelände bleiben und müssen es dann verlassen!Hier könnt Ihr Euch eine Erziehungsbeauftragung runterladen.

  2. Bei diesem Musikfestival kann es aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden kommen.

  3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden, Plastikflaschen, NS-Gegenständen & Kleidung ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von dem Veranstaltungsgelände und dem dazugehörigen Parkplatz.

  4. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt, bei der der Ordnungsdienst angewiesen ist, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Für das Parken gelten die gesetzlichen Bestimmungen der StvO.

  5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, vorbehalten.

  6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sowie Camcordern ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Allerdings kann dieses auf Anfrage genehmigt werden. Dazu bitte mit Holger Berg über info@ujh-bentheim.de Kontakt aufnehmen. Das Mitbringen von Fotokameras (auch digital) ist erlaubt.

  7. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

  8. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

  9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus dem oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungsbeginn.

  10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

  11. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte sowie die Straßenverkehrsordnung.

  12. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes, oder verloren gegangenes Eigentum.

  13. Kauft eure Eintrittskarte nur an den genannten Vorverkaufsstellen.

  14. Gewalt - wollen wir nicht! Bei Beschädigung der Einzäunung oder sonstigen Anlagen des Veranstalters oder der Ordnungs-Institutionen erfolgt Platzverweis und strafrechtliche Verfolgung!

  15. Wir bitten um Beachtung sämtlicher Hinweisschilder.

  16. Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.

  17. Jeder Besucher erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden, welches von Presse und Veranstaltern auf dem Festivalgelände aufgenommen wird.

  18. Stagediven auf eigene Gefahr.

    Bei Nichteinhalten der Regeln, behalten es sich die Veranstalter und die Security vor, Besucher des Geländes zu verweisen.